Unsere Notdienst-Hotline
Unsere Notdienst-Hotline ist bei allen Fragen von 9:00 bis 21:00, im bereich Oberbayern, Ihr heißer Draht zu uns. Unsere freundlichen Notdienst-Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Hotline: +49 (0) 173/19 23 149
Wartung
Einmal Jährlich
Haben Sie schon an die Wartung bei Ihrem Schwingtor Gedacht!
Die Watung eines Schwingtors, oder Decken-, Seiten-Sectional-Tors, in Privater Nutzung, sollte mindestens eimal im Jahr durchgeführt werden, um das Lockern der Schrauben, den Verschleiß an den Bolzen und Rollen, zu begutachten, ebenso sollten, die Federn kontroliert werden, ob die Federspannung noch ausreichend ist. Haben Sie Fragen rufen Sie einfach an. Tel. 08669/35 71 15
Stiefkind Garagentor Mit einem Wartungsvertrag von der Garagen Tor EU sorgen Sie für Sicherheit an Ihrem Garagentor.
Heutzutage geben viele Leute Tausende von Euros für sichere Autos aus.
Wir haben festegestellt, dass hinter alten und defekten Garagentoren oft teuere und hochwertige Autos stehen.
Solange sich das Garagentor noch bewegt wird nichts unternommen. Erst wenn es kritisch wird oder sogar ein Schaden passiert, denkt man über ein neues Tor nach.
Der Schaden kostet oftmals mehr als ein sicheres, neues Garagentor. Ein GaragenTorEU Wartungsvertrag erhöht die Sicherheit Ihres Garagentores.
So können Gefahren rechtzeitig erkannt werden und Verschleißteile ausgewechselt werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Wartungsangebot.
Bei Garagentoren, Sectional-Toren mit Torantrieb ist es sogar zu Empfehlen, die Wartung Halbjährlich durchzuführen "warum", an Torantrieben sind Mechanische mechanismen angebracht, die sich, durch die unbeobachtete bewegung, lockern können, falls Sie jetzt keine Schlupftüre oder Nebeneingangstüre in Ihrer Garage haben, ist es fast unmöglich, ohne beschädigung Ihrer Garage, sie zu öffnen, daher mindesten einmal Halbjährlich Warten. Machen Sie doch einfach einen Termin mit einem unserer Monteure aus.
Mit Wirkung vom 01. Mai 2005 dürfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nur noch Bauprodukte in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der Produktnorm DIN EN 13241-1 entsprechen. Die Umsetzung der Norm in nationales Recht erfolgte nach dem Bauproduktengesetz (BauPG). Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu, einfach auf das CE Zeichen kliken.
